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Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen der FF Service GmbH

1. Allgemeines:

Alle Geschäfte mit der FF Service GmbH – nachfolgend kurz FF Service genannt – soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind, und die der Käufer darzulegen hat, werden zu den nachfolgenden Bedingungen abgewickelt. Die Verkaufs- und Geschäftsbedingungen von FF Service gelten bei Auftragserteilung neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts als vom Kunden angenommen, auch wenn den Geschäftsbedingungen des Käufers von FF Service nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und anderslautende Abreden, bedürfen zu ihrerWirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch FF Service, ohne diese sind Abweichungen ungültig. Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen unwirksam sein bzw. enden, so berührt dieses nicht die übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, durch welche der Zweck der unwirksamen Bestimmung nach Möglichkeit erreicht wird. Vertragslücken sollen im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, die sich am Sinn und Zweck dieser Verkaufs- und Geschäftsbedingungen zu richten hat, ausgefüllt werden.

2. Vertragsabschluß:

Alle Angebote von FF Service sind, wenn nicht anders vereinbart, immer unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von FF Service, spätestens bei Lieferung zustande. Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern, sowie geringe Abweichungen in Ausführung oder Qualität bleiben vorbehalten, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.

3. Preise:

Gültig sind die in der Auftragsbestätigung von FF Service genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager zzgl. Verpackung/Porto.

4. Lieferung:

Liefertermine werden nur nach entsprechender ausdrücklicher schriftlicher Zusage durch FF Service verbindlich. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von FF Service bleibt stets vorbehalten. Außer im Falle groben Verschuldens von FF Service bzw. seiner Vertreter und Erfüllungshilfen ist die Ersatzpflicht von FF Service auf solche Schäden begrenzt, die unmittelbar Folge des zum Ersatz verpflichtenden Umstandes sind. Höhere Gewalt berechtigt FF Service nach seiner Wahl, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben, oder vom Vertrag des noch nicht erfüllten Teils zurückzutreten, ohne das dem Kunden daraus ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst.

5. Transport und Gefahrenübergang:

a) Lieferung ab Lager Schwabmünchen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. FF Service ist berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk, zu liefern. Teillieferungen durch FF Service sind jederzeit zulässig. Die Wahl des Beförderungsweges und Beförderungsart erfolgt von FF Service ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter, gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen FF Service wegen Beschädigung aus. Versicherungen werden nur auf Wunsch des Käufers, oder nach Dafürhalten von FF Service vorgenommen und gehen zu Lasten des Käufers. Für die Einhaltung der Lieferfristen haftet FF Service nur bei entsprechender vorheriger Zusage eines verbindlichen Liefertermins und soweit FF Service ein Verschulden trifft.

b) Wird die Auslieferung auf Wunsch des Kunden oder aus von FF Service nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr mit dem Eintritt der Verzögerung auf den Kunden über.

c) Bei Selbstabholung durch den Käufer geht mit der Übergabe der Geräte, an diesen oder dessen Beauftragten die Gefahr über.

6. Zahlung:

a) Die Belieferung erfolgt gegen Barbezahlung, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung von FF Service angegebenen Zahlungsfristen auszugleichen. Skonti dürfen nur beansprucht werden, wenn sie von FF Service zugesagt worden sind. Der Abzug eines vereinbarten Skonto setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele kann FF Service jederzeit mit angemessener Frist widerrufen. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 4% über den jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges werden sämtliche Forderungen von FF Service sofort fällig.  Beanstandungen des Käufers oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht für vollkaufmännische Käufer. Die Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die  Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten durch den vollkaufmännischen Käufer ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Zurückbehaltungsrechte. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen. FF Service ist jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages berechtigt, zur Sicherung ihrer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitshinterlegung zu verlangen und weitere Vorrausleistungen von FF Service hiervon abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere wenn, Zweifel an der
Bonität des Käufers, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.

b) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn FF Service über den Betrag verfügen kann.

7. Nichtabnahme und Rückgabe:

a) Rücksendung mangelfreier Sendungen werden von FF Service nur zur Gutschrift angenommen, es sein denn, die Rücksendung erfolgt mit dem vorherigen Einverständnis von FF Service. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden. Nimmt der Besteller abredewidrig dieWare nicht ab, so haftet er FF Service für den entstandenen Schaden. Dieser wird ohne gegenteiligen Nachweis mit 25% des Nettorechungsbetrages pauschal vereinbart. Darüber hinaus hat der Besteller die gegebenenfalls entstandenen Kosten zu tragen. Sonderbestellungen/  Sonderanfertigungen sind grundsätzlich von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Alle Rücksendungen, die nach der Zustimmung von FF Service vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungen müssen FF Service, außer in den Fällen der Gewährleistung gemäß Punkt 8, frei von allen Nebenkosten (z.B. Zustellgebühr) erreichen. Rücksendungen deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgen, werden nicht angenommen. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit den Kunden von FF Service.

b) Gutschriften sind nur mit rechtsverbindlicher Unterschrift von FF Service verbindlich.

8. Gewährleistung und Haftung:

a) FF Service leistet Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäßer Veränderung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, kann FF Service keine Gewährleistung übernehmen.

b) Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchte Teile.

c) Bei berechtigten Mangelrügen steht FF Service das Recht zu, nach seiner Wahl entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen, oder in angemessener Frist kostenlos Ersatz zu leisten. Sonstige Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Ersatz von Schäden, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, Mangelfolgeschäden oder wegen verspäteter Lieferung, ferner Ansprüche aus unerlaubter Handlung, stehen dem Käufer weder gegen Angestellte noch Erfüllungshilfen, noch gegen FF Service selbst zu. Dies gilt nicht, soweit FF Service oder seine Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen, jedoch beschränkt sich auch insoweit die Haftung von FF Service auf direkten Schaden. Handelstechnisch übliche oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht Mangelrüge, soweit die Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen von FF Service dem Käufer zumutbar sind. Zur Vornahme der Ausbesserung bzw. Ersatzlieferung hat der Käufer FF Service die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls wird FF Service von seiner Gewährleistungspflicht befreit.

d) Waren, welche von FF Service speziell bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung. Für sie ist jede Art der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen, es sei denn, FF Service kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden. Die Gewährleitungspflicht erlischt, wenn Wartungsarbeiten oder Reparaturen an den Geräten vom Käufer oder von dritter Stelle vorgenommen werden.

9. Eigentumsvorbehalt:

a) Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen von FF Service aus dem Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer – einschließlich der Einlösung gegebener Schecks – bleibt das Eigentum an der gelieferten Ware dem Verkäufer vorbehalten; bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung von FF Service.

b) Bei Eigentumserwerb des Käufers an die Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Verarbeitung der Vorbehaltware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine etwaige Verarbeitung durch den Käufer löst nicht das Eigentumsrecht. Bei Verarbeitung mit anderen,
FF Service nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht FF Service das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für die aus der Verarbeitung entstehenden neuen Sachen gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware; sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.

c) Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltware berechtigt, wenn und soweit dieser Weiterverkauf im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr erfolgt.

d) Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an FF Service abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware zusammen mit andren, FF Service nicht gehörenden Waren, sei es ohne Verarbeitung, verkauft wird, gilt die Forderung in dem Verhältnis als an FF Service abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehende Wertverhältnis ihres Eigentums oder Miteigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. zu den Miteigentumsrechten anderer an den neu geschaffenen Sachen entspricht. Der Käufer ist zu Forderungen aus dem Weiterverkauf trotz der Abtretung ermächtigt. Die Einziehungsbefugnis von FF Service bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. FF Service wird die Forderungen nicht selbst einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von FF Service hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung an FF Service mitzuteilen.

e) Der Eigentumsvorbehalt ist der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen FF Service aus der Geschäftsbedingung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware an dem Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.

10. Sonstiges, Gerichtsstand und Erfüllungsort:

a) Für diese Geschäftsbedingungen und die ganzen Rechtsbeziehungen zwischen FF Service und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, der Geschäftssitz von FF Service, im übrigen derWohnsitz des Käufers.

11. Datenschutz:

Die Daten des Bestellers werden  EDVmäßig gespeichert. Sie hierzu den Menu-Punkt "Datenschutz".

 

FF SERVICE GmbH - Weiherkopfstr. 2 -  86830 Schwabmünchen 
Amtsgericht Augsburg, HRB 17513, Geschäftsführer: J. Fischer, M. Stein

Raiffeisenbank Schwabmünchen BLZ: 72069220 Konto: 215333